LoF-Zulassung für Quads: Was ändert sich 2024?

Was geschah mit der LoF-Zulassung?

Die LoF-Zulassung (Land- oder Forstwirtschaftliche Zulassung) für Quads ermöglichte steuerliche Vorteile und vereinfachte Zulassungsverfahren. Bis zum 31. Oktober 2024 konnten Quads noch unter dieser Regelung angemeldet werden. Doch was bedeutet das Ende der LoF-Zulassung für Besitzer und zukünftige Käufer?

Das Ende der LoF-Zulassung und die Folgen

Der 31. Oktober 2024 markierte das Ende der LoF-Zulassung für neu zugelassene Quads. Für bereits zugelassene LoF-Quads gilt jedoch Bestandsschutz – d.h., die bestehenden Zulassungen und damit verbundenen Vorteile bleiben erhalten. Keine Ummeldung, keine zusätzlichen Kosten.

Für Neuanschaffungen nach dem Stichtag gelten die neuen EU-Fahrzeugklassen T1b (Side-by-Sides) und T3b (ATVs). Dies bringt einige Änderungen mit sich, insbesondere hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Anforderungen an das Fahrzeug.

Die neuen Klassen T1b und T3b im Detail

T1b-Fahrzeuge ähneln kleinen Autos mit nebeneinander angeordneten Sitzen und Lenkrad. T3b-Fahrzeuge entsprechen den klassischen Quads mit motorradähnlichem Sitz und Lenker.

Ein wichtiger Punkt bei T3b-Quads ist die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ohne ABS (Antiblockiersystem) dürfen sie maximal 60 km/h fahren. Mit ABS entfällt diese Begrenzung, die Geschwindigkeit richtet sich dann nach den allgemeinen Verkehrsregeln.

Hier eine Tabelle zum Vergleich:

Feature LoF (vor 31.10.2024) T1b (ab 01.11.2024) T3b (ab 01.11.2024)
Zulassung LoF EU-Typgenehmigung EU-Typgenehmigung
Steuern Vergünstigt Regulär Regulär
Geschwindigkeit L/T bis 60 km/h, B unbegrenzt In der Regel bis zu 100 km/h 60 km/h (ohne ABS), Regulär mit ABS
ABS Nicht erforderlich Oft vorgeschrieben Optional (für höhere Geschwindigkeit notwendig)
Sicherheitsgurte Nicht erforderlich Vorgeschrieben Nicht erforderlich
Führerschein L/T oder B B B

Was ist jetzt zu tun?

Besitzer von LoF-Quads:

Sie genießen Bestandsschutz und müssen nichts unternehmen.

Zukünftige Quad-Käufer:

Informieren Sie sich gründlich über die Klassen T1b und T3b. Achten Sie besonders auf das ABS, wenn Sie schneller als 60 km/h fahren möchten. Vergleichen Sie Preise und Leistungen verschiedener Modelle. Seien Sie vorsichtig bei Angeboten für LoF-Quads mit Tageszulassung kurz vor dem Stichtag. Diese bieten keinen Steuervorteil mehr.

Häufige Fragen (FAQ)

  • Muss ich mein LoF-Quad umrüsten? Nein, für Quads mit Bestandsschutz gibt es keine Umrüstpflicht.
  • Welchen Führerschein brauche ich für T1b/T3b? In der Regel ist die Führerscheinklasse B erforderlich. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle.
  • Welche Versicherung benötige ich? Eine reguläre Kfz-Haftpflichtversicherung. Informieren Sie Ihren Versicherer über die Fahrzeugklasse.

Ausblick und weitere Informationen

Die langfristigen Auswirkungen der Änderungen sind noch nicht absehbar. Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass die neuen Klassen zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften innerhalb der EU führen könnten. Weitere Forschung ist jedoch nötig, um die genauen Folgen für den Quad-Markt zu beurteilen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Es wird empfohlen, sich bei Bedarf an offizielle Stellen oder einen Experten zu wenden. Aktuelle Informationen finden Sie z.B. auf den Webseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.

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